• AT
  • ARV Ackerl & Geiger OHG - Hirschstettnerstraße 79, 1220, Wien, Austria

Company Information

Company registration number
29419p
Company Status
LIVE
Country
Austria
Registered Address
Hirschstettnerstraße 79
1220
Wien
Hirschstettnerstraße 79, 1220, Wien AT

Company Details

Type of Business
Offene Gesellschaft
Incorporated
1988
Age Of Company
1988-01-01 36 years

Jurisdiction Particularities

Court
Handelsgericht Wien
Phone
01 280 40 21-0

ARV Ackerl & Geiger OHG Company Description

ARV Ackerl & Geiger OHG is a Offene Gesellschaft registered in Austria with the Company reg no FN 29419 p. Its current trading status is "live". It was registered 1988. It can be contacted at Hirschstettnerstraße 79 by phone on 01 280 40 21-0 .
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1988-01-01 36 years
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • years

Announcements from the Firmenbuch

  • 2004-12-15 Modification
    •   Handelsgericht Wien, * S */*h   *.*.* *:*         Handelsgericht Wien (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: ARV Ackerl & Geiger OHG Hirschstettnerstraße * * Wien FN *p Masseverwalter: Dr. Klemens Dallinger Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * * E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.STock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Juli *      
    • 2004-12-15 Modification
      •   Handelsgericht Wien, * S */*h   *.*.* *:*         Handelsgericht Wien (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: ARV Ackerl & Geiger OHG Hirschstettnerstraße * * Wien FN *p Masseverwalter: Dr. Klemens Dallinger Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * * E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.STock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. August * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: *. Die Konkursgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote von * %, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote von * % einschließlich der noch offenen Masseforderungen, insbesondere der Forderungen des IAF und der Verfahrenskosten, zahlbar binnen * Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor Rechtskraft der Konkursaufhebung, wobei das Erfordernis hiefür bis *. September * bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Masseverwalter zu erlegen ist; b) weitere * Raten zu je * %, fällig binnen *, * und * Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches. Zahlungsverzug: * Tage: absolutes Wiederaufleben der Forderungen bei Zahlungsverzug. *. Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. *. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Auch wenn die Forderung nur vom Schuldner, dem die Eigenverwaltung entzogen wurde, bestritten worden ist, kommt eine Sicherstellung in Betracht. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der Quote/letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei den, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken. *. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Rechnungslegungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Rechnungslegungstagsatzung   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Die Eintragung vom *.*.* wird berichtigt, dass sie zu lauten hat wie folgt: Rechnungslegungstagsatzung am *.November *, *.* Uhr, Zimmer *, *.Stock   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am *.*.* angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben.   Beschluss vom *. November *      
    • 2004-12-15 Modification
      •   Handelsgericht Wien, * S */*h   *.*.* *:*         Handelsgericht Wien (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: ARV Ackerl & Geiger OHG Hirschstettnerstraße * * Wien FN *p Masseverwalter: Dr. Klemens Dallinger Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * * E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.STock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. August * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: *. Die Konkursgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote von * %, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote von * % einschließlich der noch offenen Masseforderungen, insbesondere der Forderungen des IAF und der Verfahrenskosten, zahlbar binnen * Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor Rechtskraft der Konkursaufhebung, wobei das Erfordernis hiefür bis *. September * bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Masseverwalter zu erlegen ist; b) weitere * Raten zu je * %, fällig binnen *, * und * Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches. Zahlungsverzug: * Tage: absolutes Wiederaufleben der Forderungen bei Zahlungsverzug. *. Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. *. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Auch wenn die Forderung nur vom Schuldner, dem die Eigenverwaltung entzogen wurde, bestritten worden ist, kommt eine Sicherstellung in Betracht. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der Quote/letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei den, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken. *. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen.   Beschluss vom *. August *      
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